First Aid Liebenstein
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Personalvermittlung)
1.Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Regelungen - (z.B. ein entsprechender Vermittlungsvertrag) vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen, Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet Personalvermittlung zwischen der Firma First Aid Liebenstein als Personalvermittler und dem Besteller (nachfolgend jeweils nur: Kunde, gemeinsam: Parteien), zum Zwecke der Vermittlung von freiberuflichen medizinischen Pflegepersonal.
2. Verschwiegenheit / Datenschutz First Aid Liebenstein werden zur Durchführung dieser Personalvermittlung vom Kunden alle erforderlichen Auskünfte, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, erteilt. First Aid Liebenstein wird diese Auskünfte vertraulich behandeln und nur im Rahmen des konkreten Personalvermittlungsauftrages verwenden. Nach Beendigung dieses Vertrages werden die jeweiligen Daten gelöscht und die Unterlagen, welche First Aid Liebenstein vom Kunden erhalten hat, zurückgegeben. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Personalvermittlung zugänglich gemachten Daten der freiberuflichen Pflegekräfte nur zu dem Zweck zu verarbeiten oder zu benutzen, zu dem sie ihm befugtermaßen übermittelt worden sind. Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten der freiberuflichen Pflegekräfte, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der anderen Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangte Unterlagen oder Daten oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber First Aid Liebenstein, alle personenbezogenen Daten, die ihm von First Aid Liebenstein übermittelt werden, ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verarbeiten und alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG neu, zu beachten. Angemessenen Weisungen von Lorenz zum Umgang mit solchen personenbezogenen Daten, die der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dienen, hat der Kunde Folge zu leisten. Der Kunde hat insbesondere personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck der Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung eine weitere Speicherung nicht mehr erfordert und keine anderweitigen gesetzlichen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung bestehen. Möchte der Kunde die Daten zulässig für einen anderen Zweck verarbeiten, hat der Kunde nicht nur die betroffene Person, sondern auch First Aid Liebenstein zu informieren. Weiter verpflichtet sich der Kunde, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu treffen.
3. Honorar Es wird nach Vorlage des Personalprofils zwischen dem Freiberufler und dem Kunden ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. First Aid Liebenstein Lorenz hat in diesem Fall gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars in Höhe von 10% des zu erwartenden Honorars des vermittelten Freiberuflers. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zuzüglich zu zahlen. Unter zu erwartenden Honorar wird dabei das gesamte, dem Freiberufler beim Kunden vertraglich zustehende Entgelt verstanden, insbesondere Zulagen. Das Vermittlungshonorar wird mit Datum der Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Freiberufler und dem Kunden oder, in Ermangelung eines schriftlichen Vertrages, mit Aufnahme der Tätigkeit des Freiberuflers beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, First Aid Liebenstein über den Abschluss des Dienst- bzw. Arbeitsvertrages unverzüglich in Kenntnis zu setzen sowie auf Verlangen von First Aid Liebenstein jederzeit schriftlich Auskunft über den Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrages bzw. der Tätigkeitsaufnahme und die Höhe und Zusammensetzung des jeweiligen Honorars zu geben.
4. Haftung First Aid Liebenstein übernimmt keine Haftung für die persönliche, körperliche, charakterliche und fachliche Eignung des auf Grund ihrer Vermittlung vom Kunden ausgewählten Auftrages. Mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl. Für im Dienstleistungsvertrag abgegebene Erklärungen oder von dem Freiberufler begangene oder diesem zuzurechnende Handlungen haftet First Aid Liebenstein nicht.
5. Gewährleistung Die Vermittlung des Freiberuflers erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. First Aid Liebenstein wird jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich aus Gründen der Kulanz für den Fall, dass der Freiberufler beim Kunden nicht erscheint, versuchen, adäquaten Ersatz zu bieten. Für diese Vermittlung berechnet First Aid Liebenstein 50 % des Honorars, welches für den ursprünglichen Freiberufler von dem Kunden bezahlt worden ist.
6. Schlussbestimmung First Aid Liebenstein erklärt, Freiberufler die Erlaubnis zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden zu haben. Der Kunde erklärt, dass der die Personalvermittlung beauftragende Arbeitnehmer bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehung zwischen First Aid Liebenstein und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Salzungen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.